Gesellschaftsrecht
Im gesellschaftsrechtlichen Bereich geht es in der Gründungsphase zunächst um die richtige Rechtsformwahl und um die Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge. Während des Bestehens einer Gesellschaft kann es zu diversen Problemen kommen, die gelöst werden müssen, um z.B. die Existenz einer Gesellschaft nicht zu gefährden.
Gründungsphase
Zu Beginn der Gründungsphase stellt sich zunächst die Frage nach der richtigen Rechtsformwahl. Welche Gesellschaftsform ist die richtige? Eine GmbH, eine UG (Unternehmer- gesellschaft haftungsbeschränkt), eine GmbH & Co. KG, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Aktiengesellschaft etc., etc. Bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform kommt es u.a. darauf an, welche Ziele verfolgt werden und welchem Zweck die Gesellschaft dienen soll. In einem ausführlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen gemeinsam, welche Gesellschaftsform für Sie die passende wäre.
Ist die für Sie richtige Gesellschaftsform gefunden, geht es um die Ausgestaltung des auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrages. Sollen mehrere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sein, müssen zwischen den Gesellschaftern „Spielregeln“ aufgestellt werden, um etwaige spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Für die Anstellung von Geschäftsführern bedarf es der Erstellung geeigneter Geschäftsführeranstellungsverträge.
Krisenmanagement
Bei einer bestehenden Gesellschaft kann es auf verschiedenen Ebenen zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, die einer Lösung zugeführt werden müssen. In der Praxis spielen Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander eine große Rolle. Damit verbunden sind z.B. Fragen in Bezug auf das Ausscheiden eines Gesellschafters durch Kündigung, Ausschluss oder Tod und die Zahlung von Abfindungen. Oder es geht einfach nur um die formal korrekte Durchführung einer Gesellschafterversammlung.
Zudem kommt es immer wieder zu den vielfältigsten Fragen in Bezug auf Haftungsproblematiken. Haftet nur die Gesellschaft beschränkt mit ihrem Vermögen? Oder haften ggfls. auch der Geschäftsführer oder gar der Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen? Hier gilt es, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.